Führungskräfte
Versicherungen für die Geschäftsführung
Anders als „normale“ Angestellte können Geschäftsführer oder Vorstände von Ingenieur- und Architekturbüros für ihr Handeln oder Nichthandeln persönlich unbegrenzt haftbar gemacht werden.
Daher ist es sinnvoll, über eine Absicherung dieser Haftung nachzudenken.
Für Schäden aus der originären Tätigkeit des Büros (Planung und Bauleitung) tritt die Berufshaftpflichtversicherung ein.
Darüber hinaus trifft die Geschäftsführung / der Vorstand operative und strategische Entscheidungen (z. B. Eröffnung von Niederlassungen, Erweiterungen des Tätigkeitsgebietes etc.), die sich später als Fehlentscheidung herausstellen können. Weiterhin ist diese z. B. für die rechtzeitige und korrekte Abgabe von Steuererklärungen etc. zuständig.
Ansprüche gegen die Geschäftsführung / den Vorstand können über die sogenannte D&O-Versicherung (Directors and Officers) abgesichert werden.
Versichert sind die handelnden Personen, Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Ingenieur- und Architekturbüro.
Der Versicherungsschutz umfasst
Ein Spezialfall ist die Absicherung von Vorständen. 2009 hat der Gesetzgeber ein Gesetz beschlossen, dass für die D&O-Versicherung von Vorständen eine Selbstbeteiligung in Höhe vom 1,5-fachen des Jahresgehaltes vereinbart werden muss. Diese Selbstbeteiligung können die Vorstände dann privat durch eine sogenannte Selbstbehaltsversicherung für Vorstände absichern.
Wer als Geschäftsführer oder Vorstand mit seinem Arbeitgeber streiten muss, benötigt hierzu eine spezielle Rechtsschutzversicherung. Der üblicherweise versicherte Arbeitsrechtsschutz der privaten Rechtsschutzversicherung schließt diese Tätigkeit in der Regel nicht ein.
Dieser Anstellungsvertrags-Rechtsschutz hilft z. B. beim Geltendmachen von
Die Absicherung Ihres persönlichen Risikos aus der Tätigkeit der Geschäftsführung ist sehr wichtig.
Nehmen Sie sich Zeit, Ihre individuelle Situation mit uns zu besprechen und abzusichern.