Immobilien

Betriebliche und private Immobilienversicherungen

Bei einer umfassenden und bedarfsgerechten Absicherung von Immobilien ist nicht nur die Gebäudeversicherung wichtig, denn für den Eigentümer eines Gebäudes entstehen weitere Risiken, die beachtet werden müssen.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung bietet für Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen, sowie Zubehör, Versicherungsschutz gegen die folgenden Gefahren:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Glas
  • Elementarschäden wie zum Beispiel Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, etc. (kann gesondert eingeschlossen werden)

Optional kann der Versicherungsschutz auch durch eine Allrisk-Versicherung dargestellt werden.

Mietverlust, Mietausfall, Mietwertersatz

Erfolgt aufgrund eines ersatzpflichtigen Versicherungsfalles ein Mietverlust für den Eigentümer, ist dieser über die Gebäudeversicherung versicherbar (Einschließlich anfallender Mietnebenkosten, dazu gehören Nebenkosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc.).

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für vermietete Gebäude / Wohnungen

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die zum Beispiel zur Absicherung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Streupflicht) dient, muss gesondert bei vermieteten Immobilien abgeschlossen werden.

Mit unseren umfassenden Konzepten können wir Ihnen gern individuelle Angebote erstellen.

Gewässerschaden- / Öltankhaftpflicht- und Umweltschadenversicherung

Der durch die Leckage eines Öltanks entstandene Umweltschaden kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Vermiet-Rechtsschutz

Das Kostenrisiko einer Mietzinsklage zum Beispiel ist aufgrund der aktuellen mieterfreundlichen Rechtssprechung sehr hoch. Über eine klassische Rechtsschutzversicherung besteht hierfür in der Regel kein Versicherungsschutz.

Schadenbeispiele:

  • Sie haben Ihrem Mieter fristgerecht gekündigt. Dieser möchte jedoch nicht ausziehen. Die Räumungsklage ist im Rahmen eines Vermiet-Rechtsschutzes mitversichert.
  • Ihr Mieter zieht aus Ihrer Wohnung aus und verlangt die Kaution zurück. Aufgrund von Mängeln an der Wohnung, möchten Sie vorerst die Kaution zurückhalten.

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