Sofern Sie als Generalplaner tätig sind oder zusammen mit anderen Planern eine Arbeitsgemeinschaft gründen, empfehlen wir Ihnen, eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung zu installieren.
Folgende Vorteile ergeben sich für Sie:
- für das Bauvorhaben abgestimmte Deckungssummen
- keine Kündigung im Schadenfall möglich
- da alle Partner in einem Vertrag versichert sind, besteht voller Versicherungsschutz
- einheitliches Versicherungskonzept für alle Planer abgestimmt auf das Risiko (Mitversicherung von Asbest, Schiedsgerichtsklauseln, Gewährleitungsfristen, Umweltschadenversicherung,…)
- Umlegung der Prämie nach Umsatzanteilen der beteiligten Planer. Der Honoraranteil kann bei der laufenden Berufshaftpflichtversicherung herausgerechnet werden
- Ratenzahlung gemäß Projektfortschritt möglich (bei größeren Objekten)
- Die Prämie zur Objektversicherung stellt eine feste Kalkulationsbasis dar, da eine Anpassung des Prämiensatzes in der Regel nicht mehr möglich ist. Die Kosten sind direkt dem Projekt zuzuordnen.
- Schäden werden innerhalb der Objektversicherung abgewickelt und belasten somit nicht die jeweiligen Jahres-Policen.
- es erfolgt eine schnellere Schadenregulierung, da keine Schuldverhältnisse der Beteiligten geklärt werden müssen
- Verbesserung der Liquidität des Generalplaners, sofern bei einem Schaden ein Honorareinbehalt vorgenommen wurde (gilt auch für die ARGE).
- Keine Belastung der eigenen durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung durch Schadenfälle, die ggf. durch andere Partner verursacht wurden. Dadurch Verbesserung der Schadenquote der eigenen Berufshaftpflichtversicherung
- bei einem Schaden wird nur einmal die Selbstbeteiligung angerechnet (die Aufteilung der Selbstbeteiligung erfolgt dann intern nach Verantwortung)
Bitte sprechen Sie uns bei solchen Konstellationen an.
Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot unter Berücksichtigung einer von uns entwickelten Risikoanalyse.